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   BFH, 13.04.1972 - V R 151/71   

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BFH, 13.04.1972 - V R 151/71 (https://dejure.org/1972,507)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1972 - V R 151/71 (https://dejure.org/1972,507)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1972 - V R 151/71 (https://dejure.org/1972,507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung eines Fabrikgebäudes - Neubauteile - Gesamtgebäudekomplex - Selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1972, 1052
  • BStBl II 1972, 654
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.08.1971 - V R 48/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Bewertungsrechtliche

    Auszug aus BFH, 13.04.1972 - V R 151/71
    Der zusätzlichen bewertungsrechtlichen Erwägungen (dazu BFH-Urteil V R 48/71 vom 19. August 1971, BFH 103, 286, BStBl II 1972, 76) hätte es nicht bedurft.

    Es kann auch entgegen der Auffassung des FA nicht davon gesprochen werden, daß der Neubauteil nach einem schon 1963 gefaßten Entschluß errichtet worden ist und daher als besteuerungsfähiger Bauabschnitt angesehen werden könnte (dazu BFH-Urteil V R 48/71, a. a. O.).

  • BFH, 03.12.1964 - IV 358/62 U

    Einordnung der Aufwendungen zur Ausbesserung und Verstärkung der Fundamente und

    Auszug aus BFH, 13.04.1972 - V R 151/71
    Das Herausbrechen von Zwischenwänden spreche nicht zwingend gegen die Annahme selbständig bewertbarer Einheiten (Urteil des BFH IV 358/62 U vom 3. Dezember 1964, BFH 81, 463, BStBl III 1965, 168).

    Der Sachverhalt des BFH-Urteils IV 358/62 U vom 3. Dezember 1964 (a. a. O.) ist mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BFH, 19.08.1971 - V R 18/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Einkommensteuerliche

    Auszug aus BFH, 13.04.1972 - V R 151/71
    Der Senat hat in dem Urteil V R 18/71 vom 19. August 1971 (BFH 103, 282, BStBl II 1972, 75) entschieden, daß diese Vorschrift nicht die Erweiterung bereits vorhandener Wirtschaftsgüter erfaßt, selbst wenn dabei aktivierungspflichtiger Aufwand anfällt.
  • BFH, 10.10.1974 - V R 123/73

    Neuinvestition - Selbstverbrauchsteuerpflicht - Gepräge - Gesamtgebäude -

    Eine selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestition, bei der die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben, kann auch dann vorliegen, wenn die Altbauteile größen- oder wertmäßig bzw. größen- und wertmäßig übergeordnet sind (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654).

    Diese Gegenüberstellung habe der BFH zwar im Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71 (BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654) für maßgeblich erachtet.

    Das FG ist unter Hinweis auf das BFH-Urteil V R 151/71 zutreffend davon ausgegangen, daß bei Um- und Ausbauarbeiten an einem Gebäude, durch die kein von dem bisherigen Baubestand getrenntes selbständiges Wirtschaftsgut entsteht, der Tatbestand des Selbstverbrauchs nur erfüllt sein kann, wenn das bereits vorhandene Wirtschaftsgut nicht nur erweitert oder verbessert wird, sondern wenn unter Einbeziehung des bisherigen Gebäudes oder von Teilen desselben ein neues, Alt- und Neuteile umfassendes Wirtschaftsgut entsteht.

    Wie der Senat in seinem Urteil V R 151/71 ausgeführt hat, ist die Frage, ob eine nicht steuerbare Erweiterungs- oder Verbesserungsinvestition oder eine Neuinvestition unter Einbeziehung bereits vorhandener Wirtschaftsgüter vorliegt, danach zu beurteilen, ob die Alt- oder die Neuteile dem einheitlichen Wirtschaftsgut das Gepräge geben.

    Der Senat hat aber bereits in seinem Urteil V R 151/71 darauf hingewiesen, daß dieser Abgrenzungsmaßstab dann nicht durchgreift, wenn Altbauteile trotz ihrer wert- und größenmäßigen Untergeordnetheit besondere Merkmale aufweisen, aufgrund deren sie dem Gesamtkomplex das Gepräge geben.

  • BFH, 25.03.1977 - V R 140/74

    Diesel-Lokomotive - Austausch abgenutzter Teile - Volle Abschreibung -

    Der BFH habe auch Gebäudeerweiterungen als selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestitionen behandelt, wenn die Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge gäben und den Altbauteilen größen- und wertmäßig übergeordnet seien (so Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654).

    Zum einen handelt es sich dabei nicht um Fälle, in denen lediglich substanzerhaltende Bestandteilserneuerungen durchgeführt werden, sondern um die Beurteilung von erweiternden Baumaßnahmen als bloße Erweiterungsinvestitionen oder als Neuinvestitionen (vgl. BFH-Urteil V R 151/71), zum anderen sind dem nach dieser Rechtsprechung anzustellenden Wertvergleich zwischen Alt- und Neubauteilen nicht die Buchwerte im Zeitpunkt der Investition zugrunde zu legen.

    Maßgeblich ist vielmehr jeweils der Aufwand für die Errichtung der einzelnen Teile, wobei die Werte durch Berücksichtigung von zwischenzeitlichen Wertsteigerungen, von Verschleiß und von Kostenentwicklungen korrigiert werden (BFH-Urteil V R 151/71).

  • BFH, 09.08.1973 - V R 41/73

    Ladenraum - Mehrstöckiges Hauses - Eingeschossiger Anbau - Vergrößerung - Altbau

    Es hat dazu unter Berufung auf die Urteile des BFH vom 13. April 1972 V R 151/71 (BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654) und vom 23. März 1972 V R 104/71 (BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681) ausgeführt: Altbau und Anbau seien miteinander verschachtelt.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil V R 151/71 die Herausnahme von Zwischenwänden als einen Umstand gewertet, der für die Annahme einer Gebäudeeinheit spricht.

    Es hat in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil V R 151/71 darauf abgestellt, ob der Anbau dem aus ihm und dem Altbau bestehenden Gesamtkomplex das Gepräge gibt.

  • BFH, 28.09.1990 - III R 77/89

    Herstellung eines neuen selbständigen Wirtschaftsgutes durch Umgestaltung oder

    Ähnlich hat der BFH eine selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestition für den Fall angenommen, daß ein Fabrikgebäude in einem solchen Ausmaß erweitert wird, daß die Neubauteile dem Gesamtgebäudekomplex das Gepräge geben und die Altbauteile größen- und wertmäßig untergeordnet erscheinen (Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654, zu § 30 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1967).
  • BFH, 09.08.1974 - V R 11/74

    Selbstverbrauch beim Anbau einer Werkhalle an eine Halle gleicher Bauausführung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654; vom 23. März 1972 V R 104/71, BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681; vom 9. August 1973 V R 37/73, BFHE 110, 150, BStBl II 1973, 834 und vom 9. August 1973 V R 41/73, BFHE 110, 152, BStBl II 1973, 874) ist ein Neubau nicht als selbständiges, der Selbstverbrauchsteuer unterliegendes Wirtschaftsgut anzusehen, wenn er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse mit dem schon vorhandenen Altbau eine Einheit bildet.

    Der Senat hat bereits im Urteil V R 151/71 im einzelnen dargelegt, daß bei Schaffung eines neuen Wirtschaftsgutes unter Einbeziehung eines vorhandenen Wirtschaftsgutes eine der Selbstverbrauchsteuer unterliegende Neuinvestition gegeben sein kann.

  • BFH, 23.02.1989 - V R 106/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbstverbrauchsteuerpflichtigen Vorgangs

    Diese habe der BFH erst in seinem Grundsatzurteil vom 13. April 1972 V R 151/71 (BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654; und vom 23. März 1972 V R 104/71, BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681) aufgestellt.

    Die Leitsätze der BFH-Urteile in BFHE 105, 409, BStBl II 1972, 681, und BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654 zeigten, daß die Bezeichnungen "Erweiterung des Fabrikgebäudes" bzw. "Anbau von Fabrikgebäuden" keine Selbstverbrauchsteuerpflicht indizierten; bei diesem Sachverhalt stelle sich vielmehr gerade die Frage, ob Selbstverbrauchsteuerpflicht gegeben sei.

  • BFH, 18.02.1987 - X R 43/82

    Umsatzsteuerrechtliche Bewertung von in Altbestand und Neubestand zu

    Es führte aus: Durch die Baumaßnahmen sei ein neues Gebäude unter Einbeziehung von Altbauteilen geschaffen worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654; vom 19. Dezember 1974 V R 86/74, BFHE 115, 154, BStBl II 1975, 467; vom 18. August 1977 V R 164/75, BFHE 123, 165, BStBl II 1978, 46).

    Die Neubauteile geben dem so abzugrenzenden Wirtschaftsgut das Gepräge und führen zu einer Neuinvestition i.S. des § 30 UStG 1967 (BFH-Urteile in BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654; vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; in BFHE 123, 165, BStBl II 1978, 46).

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 68/92

    Umbau eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis (§ 7 EStG )

    Der grundlegende Umbau eines Gebäudes steht nur dann einem Neubau gleich, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes verleihen (vgl. die zur Selbstverbrauchsteuer nach § 30 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1973 ergangenen BFH-Urteile vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654; vom 10. Oktober 1974 V R 123/73, BFHE 114, 291, BStBl II 1975, 424; vom 26. Januar 1978 V R 137/75, BFHE 124, 259, BStBl II 1978, 280; vom 26. Januar 1978 V R 154/74, BFHE 124, 392, BStBl II 1978, 363; zu § 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -: BFH-Urteil vom 19. März 1991 IX R 131/86, BFH/NV 1991, 670; zu § 7 Abs. 5 EStG: BFH-Urteil in BFHE 168, 109 [BFH 31.03.1992 - IX R 175/87], BStBl II 1992, 808).
  • BFH, 26.01.1978 - V R 137/75

    Selbstverbrauchsteuer bei Umbau eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes

    Zur Begründung seiner - in den EFG 1975, 609 veröffentlichten - Entscheidung hat es sich im wesentlichen darauf gestützt, daß nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654, und vom 10. Oktober 1974 V R 123/73, BFHE 114, 291, BStBl II 1975, 424) durch die Baumaßnahmen vom Kläger ein neues körperliches Wirtschaftsgut unter Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz geschaffen worden sei.
  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Nach der Rechtsansicht des Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654) kann bei einem Anbau an ein bereits stehendes Gebäude der Tatbestand des Selbstverbrauchs nur erfüllt sein, wenn der Anbau als selbständiges, neben das bisherige Gebäude tretendes Wirtschaftsgut anzusehen ist oder wenn er zur Schaffung eines neuen Wirtschaftsguts unter Einbeziehung des bisherigen Bauwerks geführt hat.
  • BFH, 18.08.1977 - V R 164/75

    Selbstverbrauch und Bemessungsgrundlage des Selbstverbrauchs bei der Erweiterung

  • BFH, 26.01.1978 - V R 154/74

    Für die Selbstverbrauchsteuerpflicht ist von der Gesamtheit der Baumaßnahmen

  • BFH, 20.02.1975 - IV R 79/74

    Ausbau bestehender Gebäude - Erweiterung bestehender Gebäude - Herstellungskosten

  • BFH, 19.12.1974 - V R 86/74

    Brandzerstörung - Aufbau eines Gebäudes - Neues Wirtschaftsgut - Wahrung der

  • BFH, 15.09.1977 - V R 81/76

    Errichtung weiterer Bauwerke - Bebautes Grundstück - Ingebrauchnahme nach

  • BFH, 15.09.1977 - V B 10/77

    Fehlende selbständige Nutzungsfähigkeit - Gebäude - Beeinträchtigung der

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.01.1985 - 1 K 71/84
  • BFH, 04.03.1982 - V R 110/77
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